Faraid - Inheritance in Islam
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Über Faraid - Inheritance in Islam
Rechner für das islamische Erbrecht (Ilmul Faraidh/Faraedh).
Mit dieser App können Sie den Anteil der Erben ganz einfach nach dem islamischen Erbrecht (Ilmul Faraidh) berechnen.
Um die Erbschaft zu berechnen, geben Sie die Angaben zu den Angehörigen des Verstorbenen ein. Nachdem alle relevanten Informationen eingegeben wurden, klicken Sie auf die Schaltfläche „Berechnen“, um zu erfahren, wie viel jeder Verwandte gemäß der islamischen Erbschaftsberechnung gemäß dem Islam erben wird.
Über Vererbung im Islam und im Koran:
Die Erbteilung (Meeras/Wirasat) nimmt im Islam einen besonderen Stellenwert ein und ist ein sehr wichtiger Bestandteil des muslimischen Glaubens und gilt als integraler Bestandteil der Scharia. Unter den Verwandten im Islam gibt es laut Koran für jeden Nachkommen einen gesetzlichen Anteil am Geldwert/Eigentum, das der Verstorbene hinterlassen hat. Der Koran hat unterschiedliche Ansichten zu Fragen des islamischen Erbes erwähnt.
Einzelheiten zur Erbschaft im islamischen Recht
Die Erbschaft gilt als integraler Bestandteil des Scharia-Gesetzes. Muslime erben voneinander, wie es im Koran heißt. [Koran 4:7] Daher gibt es einen gesetzlichen Anteil für die Verwandten des Verstorbenen an seinem Nachlass und Eigentum. Die wichtigsten Vererbungsregeln sind im Koran, in den Hadithen und im Fiqh detailliert beschrieben.
Wenn ein Muslim stirbt, müssen vier Pflichten erfüllt werden. Sie sind:
Bezahlen Sie Bestattungs- und Beerdigungskosten.
Schulden des Verstorbenen begleichen.
Bestimmen Sie den Wert/den Willen des Verstorbenen, falls vorhanden (der auf ein Drittel des Nachlasses begrenzt ist, da der Rest durch das Scharia-Gesetz bestimmt wird).
Verteilen Sie den Rest des Nachlasses und Eigentums gemäß dem Scharia-Gesetz an die Angehörigen des Verstorbenen.
Daher ist es erforderlich, die erbberechtigten Angehörigen des Verstorbenen und deren Anteile zu ermitteln.
Diese Gesetze nehmen im Islam eine größere Bedeutung ein, da sie dem Erblasser (einer Person, die ein Testament aufstellt) Beschränkungen auferlegen. Das islamische Recht sieht für den Erblasser zwei Einschränkungen vor:
Wem er oder sie sein Vermögen vermachen kann.
Der Betrag, den er oder sie hinterlassen kann (der ein Drittel des Nachlasses des Verstorbenen nicht überschreiten darf).
Verschiedene Arten von Erben
Erben, die als Haupterben bezeichnet werden, haben immer Anspruch auf einen Teil der Erbschaft, sie sind nie völlig ausgeschlossen. Diese Haupterben bestehen aus dem Ehegattenrelikt, beiden Elternteilen, dem Sohn und der Tochter. Alle übrigen Erben können durch die Anwesenheit anderer Erben gänzlich ausgeschlossen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können aber auch andere Erben als Hinterbliebene erben, nämlich der Vater, der Großvater väterlicherseits, die Tochter, die agnatische Enkelin, die Vollschwester, die blutsverwandte Schwester und die Mutter. Erben werden üblicherweise in drei Gruppen eingeteilt:
Quotenerben (Sahibul Fardh). Zu dieser Gruppe gehören vier Männer und acht Frauen. Die männlichen Quotenerben sind der Ehemann, der Vater, der Großvater väterlicherseits und der Bruder mütterlicherseits. Die weiblichen Erben sind Ehefrau, Tochter, Enkelin, Mutter, Großmutter, Vollschwester, Schwester väterlicherseits und Schwester mütterlicherseits. Es gibt jedoch Szenarien, die dazu führen könnten, dass Tochter, Enkelin, Vater, Großvater, Vollgeschwister und Geschwister väterlicherseits in die zweite Gruppe (Asabah) verschoben werden.
Mitglieder der Asabah (Residuäre), in der Regel eine Kombination aus männlichen (und manchmal weiblichen) Verwandten, die nach der Verteilung der Anteile der Quotenerben als Residuäre erben.
Erweiterte Familienangehörige (Zawul Arham): Dazu gehören alle Blutsverwandten, die kein „Erbe“ oder „Asabah“ (Überbleibsel) sind. Beispiele hierfür sind der Großvater mütterlicherseits, Tanten, Nichten und Cousinen. Diese App kann diese Kategorie nicht berechnen. Aber wir arbeiten daran
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